Elternmitarbeit
Als Eltern vertrauen wir die schulische Erziehung unserer Kinder der Schule an und hoffen, dass sie (auch) dort zu mündigen, freien Persönlichkeiten erzogen werden. Das heißt jedoch nicht, dass Kinder einfach abgeben und Eltern dann nichts mehr mit der Schule zu tun haben wollen.
Eltern haben – besonders an der GGS Aldenhoven – viele Möglichkeiten, die Schule zu unterstützen und positiv Einfluss zu nehmen, damit Schule zur Lebensstätte für alle wird, in der sich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern aufgehoben und wohl fühlen.
Vom Gesetzgeber sind im Schulmitwirkungsgesetz festgehalten:
Die Mitarbeit in der Klassenpflegschaft, die aus den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer jeden Klasse besteht. Sie beraten z. B. über
- Art und Umfang der Hausaufgaben
- Durchführung der Leistungsprüfungen
- Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
- Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
- Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
Die Mitarbeit in der Schulpflegschaft, die aus den gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften besteht. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. (mehr dazu auf → Schulpflegschaft)
Die Mitarbeit in der Schulkonferenz, die aus Lehrerinnen- und Lehrervertretern, Elternvertreterinnen und -vertretern und der Schulleitung besteht. In diesem gemeinsamen Beschlussorgan werden alle Entscheidungen über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule getroffen. Außerdem kann sie an Entscheidungen des Schulträgers beteiligt werden, Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde weiter geben sowie mit anderen Schulen, Verbänden und Institutionen zusammenarbeiten. (mehr dazu auf → Schulkonferenz)
Unterstützung der pädagogischen Arbeit an der GGS Aldenhoven durch: